Ausschuss für europäische
Angelegenheiten
Der Ausschuss für europäische Angelegenheiten wurde
1995, mit der Konstitution der sechsten Saeima, ins
Leben gerufen. Seitdem fungiert der Ausschuss als
wichtigste Instanz des Parlaments in EU-Angelegenheiten.
Lettland war damit einer der ersten potentiellen
EU-Beitrittskandidaten, die einen derartigen Ausschuss
mit entsprechenden Kompetenzen in der Geschäftsordunung
des Parlaments festlegten.
Am 19. Januar 2001 stimmte die Saeima einer Änderung der
Geschäftsordnung zu. Diese Änderung sieht den Ausschuss
als Repräsentanten der gesammten Saeima in EU
Angelegenheiten vor. Zudem bekommt der Ausschuss das
Recht die Prinzipien seiner Zusammensetzung sebst zu
bestimmen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass jede Fraktion
mindestens einen Repraesentanten stellt. Darüber hinaus
muss der Ausschuss die Stimmenverhältnisse im Parlament
wiederspiegeln.
Der Ausschuss für Europäische Angelegenheiten spielt
eine wichtige Rolle bezüglich der Koordinierung und
Umsetzung von europäischem Recht und Richtlinien.
Vorschläge der Regierung und einzelner Minister müssen
durch den Ausschuss bestätigt werden. Zudem werden
Verhandlungsergebnisse auf EU Ebene, nach Beschluss der
Regierung, dem Parlament vorgelegt. Zudem besteht die
Pflicht seitens der zuständigen Ministerien den
Ausschuss über wichtige Gesetzesvorhaben auf EU Ebene
oder strategische Fragen vorab zu unterrichten.
Vorschläge der Regierung oder der Ministerien müssen
durch den Ausschuss mit einfacher Mehrheit bestätigt
werden, um umgesetzt werden zu können (z.B. um als
Minister des jeweiligen Ressorts einen
Verhandlungsauftrag für den EU Ministerrat zu bekommen).
Entsprechend verfolgt der Ausschuss die Arbeit im
Ministerrat und im Europäischen Rat.
Wenn der Ausschuss für Europäische Angelegenheiten einen
Vorschlag nicht annimmt, müssen vom federführenden
Ressort Änderungen in den Vorschlag eingebracht werden,
welche die Position des Ausschusses berücksichtigen.
Der Ausschuss für europäische Angelegenheiten beteiligt
sich an mehreren Kooperationsprojekten und unterhält
stätigen Kontakt zu Amtskollegen in der Ukraine,
Georgien und der Republik Moldau.
Eine weitere Aufgabe der Ausschuss ist die
Beaufsichtigung der Zuteilung von EU Fördermitteln.
Zudem bemüht sich der Ausschuss um die Einbindung und
Beteiligung von Nicht-Regierungs-Organisationen und
zivilgesellschaftlichen Einrichtungen bei der EU
Gesetzgebung.
Der Ausschuss arbeitet mit den Vertretern der Saeima
zusammen in Lettische Vertretung bei der Europäischen
Union in Bruessel.
Tätigkeitsbereiche des Ausschusses:
1) Überwachung und der Einhaltung und Übereinstimmung
des Acquis Communautaire mit nationalen Gesetzentwürfen;
2) Bewertung und Bestätigung der offiziellen
Verhandlungspositionen der lettischen Republik, bevor
diese den EU Institutionen übermittlet werden;
3) Organisation und Koordinierung von Weiterbildungen
für Parlamentsmitarbeiter und Abgeordnete in
Zusammenarbeit mit Experten zu EU Angelegenheiten und
spezifischen EU Politikfeldern;
4) Organisation regelmäßiger Treffen mit den Ministerien.
Hierbei werden Stand der EU Integration bezüglich des
jeweiligen Politikfeldes, unter Beteiligung sozialer
Träger, die ihre Meinung einbringen sollen, diskutiert;
5) Permanenter Informationsaustausch mit dem
Aussenminister der Republik Lettland und Einrichtungen
der öffentlichen Verwaltung;
6) Permanenter Informationsaustausch mit den Ausschüssen
des Europäischen Parlaments über Vertreter der Saeima in
Brüssel und Staßburg;
7) Anleitung der Vertreter der Saeima in Brüssel und
Straßburg; Vermittlung der lettischen Position;
8) Kooperation mit den Ausschüssen für Europäische
Angelegenheiten anderer EU Mitgliedsstaaten und
Beitrittskandidaten;
9) Kooperation mit der lettischen Akademie der
Wissenschaften und dem lettischen Wissenschaftsrat.
Berücksichtigung wissenschaftlicher Standpunkte und
Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise.
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