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Ausschuss für europäische Angelegenheiten  

Ausschuss für europäische Angelegenheiten

Der Ausschuss für europäische Angelegenheiten wurde 1995, mit der Konstitution der sechsten Saeima, ins Leben gerufen. Seitdem fungiert der Ausschuss als wichtigste Instanz des Parlaments in EU-Angelegenheiten.

Lettland war damit einer der ersten potentiellen EU-Beitrittskandidaten, die einen derartigen Ausschuss mit entsprechenden Kompetenzen in der Geschäftsordunung des Parlaments festlegten.

Am 19. Januar 2001 stimmte die Saeima einer Änderung der Geschäftsordnung zu. Diese Änderung sieht den Ausschuss als Repräsentanten der gesammten Saeima in EU Angelegenheiten vor. Zudem bekommt der Ausschuss das Recht die Prinzipien seiner Zusammensetzung sebst zu bestimmen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass jede Fraktion mindestens einen Repraesentanten stellt. Darüber hinaus muss der Ausschuss die Stimmenverhältnisse im Parlament wiederspiegeln.

Der Ausschuss für Europäische Angelegenheiten spielt eine wichtige Rolle bezüglich der Koordinierung und Umsetzung von europäischem Recht und Richtlinien. Vorschläge der Regierung und einzelner Minister müssen durch den Ausschuss bestätigt werden. Zudem werden Verhandlungsergebnisse auf EU Ebene, nach Beschluss der Regierung, dem Parlament vorgelegt. Zudem besteht die Pflicht seitens der zuständigen Ministerien den Ausschuss über wichtige Gesetzesvorhaben auf EU Ebene oder strategische Fragen vorab zu unterrichten.

Vorschläge der Regierung oder der Ministerien müssen durch den Ausschuss mit einfacher Mehrheit bestätigt werden, um umgesetzt werden zu können (z.B. um als Minister des jeweiligen Ressorts einen Verhandlungsauftrag für den EU Ministerrat zu bekommen). Entsprechend verfolgt der Ausschuss die Arbeit im Ministerrat und im Europäischen Rat.

Wenn der Ausschuss für Europäische Angelegenheiten einen Vorschlag nicht annimmt, müssen vom federführenden Ressort Änderungen in den Vorschlag eingebracht werden, welche die Position des Ausschusses berücksichtigen.

Der Ausschuss für europäische Angelegenheiten beteiligt sich an mehreren Kooperationsprojekten und unterhält stätigen Kontakt zu Amtskollegen in der Ukraine, Georgien und der Republik Moldau.

Eine weitere Aufgabe der Ausschuss ist die Beaufsichtigung der Zuteilung von EU Fördermitteln. Zudem bemüht sich der Ausschuss um die Einbindung und Beteiligung von Nicht-Regierungs-Organisationen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen bei der EU Gesetzgebung.

Der Ausschuss arbeitet mit den Vertretern der Saeima zusammen in Lettische Vertretung bei der Europäischen Union in Bruessel.

Tätigkeitsbereiche des Ausschusses:

1) Überwachung und der Einhaltung und Übereinstimmung des Acquis Communautaire mit nationalen Gesetzentwürfen;
2) Bewertung und Bestätigung der offiziellen Verhandlungspositionen der lettischen Republik, bevor diese den EU Institutionen übermittlet werden;
3) Organisation und Koordinierung von Weiterbildungen für Parlamentsmitarbeiter und Abgeordnete in Zusammenarbeit mit Experten zu EU Angelegenheiten und spezifischen EU Politikfeldern;
4) Organisation regelmäßiger Treffen mit den Ministerien. Hierbei werden Stand der EU Integration bezüglich des jeweiligen Politikfeldes, unter Beteiligung sozialer Träger, die ihre Meinung einbringen sollen, diskutiert;
5) Permanenter Informationsaustausch mit dem Aussenminister der Republik Lettland und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung;
6) Permanenter Informationsaustausch mit den Ausschüssen des Europäischen Parlaments über Vertreter der Saeima in Brüssel und Staßburg;
7) Anleitung der Vertreter der Saeima in Brüssel und Straßburg; Vermittlung der lettischen Position;
8) Kooperation mit den Ausschüssen für Europäische Angelegenheiten anderer EU Mitgliedsstaaten und Beitrittskandidaten;
9) Kooperation mit der lettischen Akademie der Wissenschaften und dem lettischen Wissenschaftsrat. Berücksichtigung wissenschaftlicher Standpunkte und Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise.

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